Ein Umzug kostet Zeit, Nerven – und oft mehr Geld, als man zunächst erwartet. Die gute Nachricht: Unter bestimmten Voraussetzungen lassen sich Umzugskosten steuerlich absetzen und damit die finanzielle Belastung deutlich reduzieren. Das Finanzamt erkennt dabei eine ganze Reihe von Kosten an, von der Spedition bis hin zu doppelten Mietzahlungen. Wer die Regeln kennt, kann beim nächsten Umzug bares Geld sparen.
Wann ist ein Umzug steuerlich absetzbar?
Nicht jeder Umzug wird vom Finanzamt anerkannt. Entscheidend ist der Grund für den Wohnortwechsel. Grundsätzlich gilt: Der Umzug muss beruflich veranlasst sein, damit die Kosten als Werbungskosten geltend gemacht werden können.
Ein beruflich bedingter Umzug liegt typischerweise vor, wenn:
- Sie eine neue Stelle antreten und deshalb den Wohnort wechseln
- Sie durch den Umzug Ihre tägliche Pendelzeit erheblich verkürzen (in der Regel um mindestens eine Stunde pro Tag)
- Sie vom Arbeitgeber versetzt werden
- Sie erstmals eine Beschäftigung aufnehmen und dafür umziehen müssen
- Sie nach einem längeren Auslandsaufenthalt zurück nach Deutschland ziehen
Beamte und Soldaten, die aufgrund einer dienstlichen Versetzung umziehen, können ihre Kosten über das Bundesumzugskostengesetz (BUKG) geltend machen – hier gelten eigene Regelungen und pauschale Erstattungssätze.
Rein private Umzüge – etwa weil die neue Wohnung schöner ist oder man näher zu Freunden ziehen möchte – sind grundsätzlich nicht abzugsfähig. Allerdings gibt es auch hier eine Ausnahme: Wer haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch nimmt, kann einen Teil der Kosten auch bei privaten Umzügen steuerlich berücksichtigen.
Diese Umzugskosten erkennt das Finanzamt an
Liegt ein beruflicher Anlass vor, können Sie die tatsächlich angefallenen Kosten als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben. Das Finanzamt prüft dabei, welche Ausgaben direkt mit dem Umzug zusammenhängen.
Transportkosten und Spedition
Die Kosten für ein Umzugsunternehmen oder eine Spedition sind in voller Höhe absetzbar – vorausgesetzt, Sie können sie mit einer Rechnung belegen. Auch Mietkosten für einen Transporter, den Sie selbst fahren, werden anerkannt.
Reisekosten
Fahrten zur neuen Wohnung im Rahmen der Wohnungssuche oder des Umzugs selbst lassen sich ebenfalls absetzen. Für Fahrten mit dem eigenen Pkw gilt die übliche Entfernungspauschale von 0,30 Euro pro Kilometer (ab dem 21. Kilometer 0,38 Euro). Übernachtungskosten und Bahntickets werden ebenfalls berücksichtigt.
Doppelte Mietzahlungen
Oft laufen alte und neue Mietverträge eine Zeit lang parallel. Diese doppelte Mietzahlung kann für bis zu sechs Monate als Werbungskosten abgesetzt werden, sofern der Umzug beruflich bedingt ist.
Maklergebühren für die Mietwohnung
Wer über einen Makler eine neue Mietwohnung findet, kann die Maklerprovision steuerlich geltend machen – allerdings nur, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist.
Umzugspauschale für sonstige Umzugskosten
Für alle weiteren Umzugskosten, die sich nicht einzeln belegen lassen, gibt es eine steuerliche Umzugskostenpauschale. Diese wird regelmäßig angepasst und ist im Bundesumzugskostengesetz verankert. Für Umzüge ab dem 1. März 2024 gelten folgende Beträge:
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Zum Preisrechner- Berechtigte Person: 964 Euro
- Jede weitere Person im Haushalt (z. B. Ehepartner, Kinder): je 643 Euro
- Ledige Personen ohne weitere Haushaltsangehörige: 482 Euro
Diese Pauschale deckt unter anderem Trinkgelder für Umzugshelfer, Ummeldungsgebühren, neue Schlüssel oder kleine Reparaturen an der alten Wohnung ab. Sie müssen keine Einzelbelege einreichen – die Pauschale wird ohne Nachweise akzeptiert.
Umzugskosten als haushaltsnahe Dienstleistung – auch privat absetzbar
Wer privat umzieht und kein berufliches Motiv vorweisen kann, hat trotzdem eine Möglichkeit, zumindest einen Teil der Kosten steuerlich zu nutzen: über den Paragrafen 35a des Einkommensteuergesetzes (haushaltsnahe Dienstleistungen).
Konkret bedeutet das: Die Arbeitskosten eines Umzugsunternehmens – also der Lohnanteil, nicht das Material oder der Transport von Gütern – können mit 20 Prozent, maximal 4.000 Euro direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Voraussetzung ist, dass die Leistung per Überweisung bezahlt wurde und eine ordentliche Rechnung vorliegt. Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt.
Wichtig: Haushaltsnahe Dienstleistungen und Werbungskosten lassen sich nicht kombinieren – Sie müssen sich für einen der beiden Wege entscheiden.
So tragen Sie die Umzugskosten in die Steuererklärung ein
Beruflich bedingte Umzugskosten gehören in die Anlage N der Steuererklärung unter dem Punkt „Werbungskosten". Dort tragen Sie die Gesamtkosten ein und legen auf Nachfrage die entsprechenden Belege vor.
Damit Sie beim Finanzamt auf der sicheren Seite sind, sollten Sie folgende Unterlagen aufbewahren:
- Rechnung des Umzugsunternehmens (mit ausgewiesenem Arbeitslohn)
- Mietverträge (alt und neu) als Nachweis für doppelte Mietbelastung
- Fahrtenbuch oder Tankbelege bei Fahrten mit dem Privat-Pkw
- Nachweise über die Entfernungsverkürzung zum Arbeitsplatz
- Maklervertrag und Provisionsrechnung
Ein kurzes Anschreiben, in dem Sie den beruflichen Grund des Umzugs erläutern, kann den Bearbeitungsprozess beim Finanzamt beschleunigen – insbesondere wenn der Zusammenhang nicht unmittelbar aus den Dokumenten hervorgeht.
Selbstständige und Freiberufler: Was gilt hier?
Für Selbstständige und Freiberufler gelten ähnliche Grundprinzipien, allerdings wird der berufliche Anlass oft strenger geprüft. Umzugskosten können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, wenn ein eindeutiger betrieblicher Zusammenhang besteht – zum Beispiel wenn der Umzug erfolgt, um näher an Kunden oder den eigenen Betrieb zu ziehen.
Wer von zu Hause aus arbeitet und ein häusliches Arbeitszimmer nutzt, kann unter Umständen auch die anteiligen Umzugskosten für diesen Raum absetzen. Hier empfiehlt sich eine Abstimmung mit einem Steuerberater, da die Abgrenzung im Einzelfall komplex sein kann.
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