Ein Umzug kostet Geld – das weiß jeder, der schon einmal seine Wohnung gewechselt hat. Was viele jedoch nicht wissen: Unter bestimmten Voraussetzungen lassen sich die Umzugskosten von der Steuer absetzen und damit erhebliche Beträge zurückfordern. Wer die Regeln kennt, kann bares Geld sparen.
Wann ist ein Umzug steuerlich absetzbar?
Das Finanzamt unterscheidet grundsätzlich zwischen beruflich bedingten und privat motivierten Umzügen. Nur wer einen beruflichen Grund für den Wohnungswechsel vorweisen kann, darf die entstandenen Kosten als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen. Ein rein privater Umzug – etwa weil die neue Wohnung schöner ist oder man in eine andere Stadt ziehen möchte – wird vom Finanzamt nicht anerkannt.
Als beruflich bedingt gilt ein Umzug in folgenden Situationen:
- Stellenwechsel oder erstmalige Aufnahme einer Berufstätigkeit
- Versetzung durch den Arbeitgeber an einen anderen Standort
- Der neue Wohnort verkürzt den täglichen Arbeitsweg erheblich – als Faustregel gilt eine Ersparnis von mindestens einer Stunde täglich für Hin- und Rückfahrt zusammen
- Umzug ins Ausland oder aus dem Ausland zurück aufgrund einer beruflichen Tätigkeit
Selbstständige und Freiberufler können ebenfalls von der steuerlichen Absetzbarkeit profitieren, müssen den beruflichen Anlass jedoch entsprechend dokumentieren und nachweisen.
Welche Umzugskosten können abgesetzt werden?
Ist der berufliche Bezug geklärt, stellt sich die Frage, welche konkreten Ausgaben das Finanzamt akzeptiert. Grundsätzlich gilt: Alle direkt mit dem Umzug zusammenhängenden Kosten sind absetzbar – vorausgesetzt, sie sind durch Belege nachgewiesen.
Transportkosten und Umzugsunternehmen
Die Kosten für ein Umzugsunternehmen lassen sich vollständig absetzen. Dazu zählen die eigentlichen Transportkosten, aber auch Zusatzleistungen wie Verpackungsmaterial, Ein- und Auspackhilfen sowie der Transport von Sperrgut. Auch wenn Sie einen Transporter mieten und den Umzug in Eigenregie durchführen, können Sie die Mietkosten inklusive Kraftstoff steuerlich geltend machen.
Reisekosten im Zusammenhang mit dem Umzug
Fahrten zur Wohnungsbesichtigung am neuen Wohnort, Reisen im Zuge der Anmeldung oder behördlicher Erledigungen – all das kann steuerlich berücksichtigt werden. Für Fahrten mit dem eigenen Pkw gilt die übliche Kilometerpauschale von 0,30 Euro pro Kilometer.
Kosten für doppelte Mietzahlungen
Wer vorübergehend sowohl die alte als auch die neue Wohnung bezahlen muss, weil sich die Mietverträge überschneiden, kann diese doppelten Mietkosten für maximal sechs Monate absetzen. Voraussetzung ist, dass die Überschneidung unvermeidbar war und nicht durch eigenes Verschulden entstanden ist.
Jetzt kostenlos Preis berechnen
Erhalten Sie in 60 Sekunden 3 verbindliche Festpreisangebote von geprüften Umzugsfirmen aus Ihrer Region.
Zum PreisrechnerUmzugspauschale als Alternative
Wer nicht jeden Beleg sammeln möchte, kann alternativ die sogenannte Umzugskostenpauschale in Anspruch nehmen. Diese orientiert sich an den Beträgen des Bundesumzugskostengesetzes (BUKG) und wird regelmäßig angepasst. Seit März 2024 beträgt die Pauschale für Berechtigte ohne Haushaltsmitglieder 886 Euro, für Verheiratete oder Personen mit Haushaltsangehörigen 1.764 Euro. Für jede weitere mitziehende Person erhöht sich der Betrag um 441 Euro. Diese Pauschale deckt sonstige Umzugskosten wie Trinkgelder, Reinigungskosten oder kleine Reparaturen ab – die eigentlichen Transportkosten werden davon separat erfasst.
Privater Umzug: Immerhin Handwerkerleistungen absetzen
Wer aus privaten Gründen umzieht, schaut steuerlich zunächst in die Röhre. Allerdings gibt es eine wichtige Ausnahme: Handwerkerleistungen können auch bei einem privaten Umzug steuerlich berücksichtigt werden. Das Finanzamt erkennt 20 Prozent der Lohnkosten – nicht der Materialkosten – als haushaltsnahe Dienstleistung an, maximal jedoch 1.200 Euro pro Jahr. Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Rechnung und eine Überweisung auf das Konto des Unternehmens; Barzahlungen werden nicht anerkannt.
Auch Umzugshelfer, die Sie als Privatpersonen engagieren und offiziell entlohnen, können unter Umständen als haushaltsnahe Dienstleistung geltend gemacht werden.
So machen Sie die Umzugskosten in der Steuererklärung geltend
Für die steuerliche Absetzbarkeit von Umzugskosten gilt grundsätzlich das Belegprinzip. Sammeln Sie daher alle Rechnungen, Quittungen und Verträge sorgfältig. In der Steuererklärung tragen Sie die Kosten je nach Art in die entsprechenden Felder ein:
- Beruflich bedingte Umzugskosten werden in der Anlage N als Werbungskosten eingetragen
- Haushaltsnahe Dienstleistungen beim privaten Umzug gehören in die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen
- Arbeitgeber können Umzugskostenvergütungen steuerfrei erstatten – das sollte vorab geklärt werden
Falls Ihr Arbeitgeber einen Teil der Umzugskosten erstattet, können Sie nur die verbleibenden, selbst getragenen Kosten steuerlich absetzen. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.
Lohnt sich der Aufwand?
Wer beruflich bedingt umzieht und alle absetzbaren Kosten konsequent in der Steuererklärung angibt, kann je nach persönlichem Steuersatz und Umzugsumfang mehrere Hundert bis über tausend Euro zurückbekommen. Gerade bei einem weiten Umzug, bei dem ein professionelles Umzugsunternehmen beauftragt wird, summieren sich die absetzbaren Beträge schnell. Es lohnt sich also, die Belege von Anfang an gewissenhaft zu dokumentieren – und im Zweifel einen Steuerberater zurate zu ziehen.
Eines ist klar: Die Steuerersparnis hängt maßgeblich davon ab, wie hoch die tatsächlichen Umzugskosten sind. Und die beginnen mit dem richtigen Angebot für Ihren Umzug.
Planen Sie gerade einen Umzug und möchten wissen, was er kosten wird? Mit dem Preisrechner von mein-umzugspartner.de erhalten Sie in wenigen Minuten eine transparente Kostenschätzung – als solide Grundlage für Ihre Steuererklärung und Ihre Planung. Jetzt Umzugskosten berechnen.